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VG Augsburg, 23.10.2018 - Au 1 K 18.336 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Augsburg, 23.10.2018 - Au 1 K 18.336
- VGH Bayern, 19.03.2019 - 10 ZB 18.2628
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 18.12.2020 - 10 C 20.2848
Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei generalpräventivem …
Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf verwiesen, dass die vom Kläger zu 1. geltend gemachte schwere Herzerkrankung und das bei ihm deshalb festgestellte (befristete) Abschiebungshindernis keine neuen Umstände im dargelegten Sinn darstellten, sondern vielmehr bereits Gegenstand des gegen die Befristungsentscheidung selbst gerichteten Klageverfahrens (Au 1 K 18.336) gewesen seien.